Selbstzahler zu sein hat übrigens durchaus ganz entscheidenden Vorteile:
Ihre Krankenkasse kann Ihnen nicht hineinreden und es erfolgt keine Berichterstattung an die Krankenkasse, daher bleiben ihre Daten und ihr
Therapieverlauf vertraulich und persönlich!
Sie bestimmen Ihre Therapielaufzeit selbst und entscheiden, wann und wie oft Sie Termine wahrnehmen möchten.
Da Kurzzeittherapien in den meisten Fällen nicht mehr als 10 Stunden in Anspruch nehmen, wäre es eine Überlegung ob es sie sich nicht vielleicht Wert sind in ihre psychische Gesundheit und Wohlbefinden zu investieren. Sie entscheiden ob sie ins Handeln kommen.
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie kann ich Ihnen eine Rechnung für psychotherapeutische Leistungen ausstellen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH), die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder privaten Zusatzversicherung einreichen können. Heilbehandlungen sind gem. § 4 Nr. 14 S 1 UStG umsatzsteuerfrei.
Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Es ist deshalb grundsätzlich nicht möglich, die Therapiekosten
über Ihre gesetzliche Krankenversicherung abzurechnen. Für Privatpatientinnen ist in bestimmten Fällen eine Kostenerstattung möglich. Klären Sie deshalb bitte ab, ob Ihre private
Krankenversicherung Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) erstattet und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.Bei privaten Krankenversicherungen
sind Tarife und Leistungserstattungen sehr unterschiedlich gestaltet, sodass sich auch hier eine Kontaktaufnahme vor Beginn der Therapie lohnen kann.